Fraud Blocker

Jetzt Online Anfrage senden

1Schädling auswählen
2Kontaktdaten

In 3 Schritten lösen wir Ihr Problem

1. Kontakt Aufnehmen

Nehmen Sie Kontakt mit einer der 3 folgenden Optionen auf:
24/7 Telefon-Hotline
WhatsApp

Kostenlose Online Anfrage

2. Termin vereinbaren

Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, in der Regel per Telefon und vereinbaren einen Termin mit Ihnen.

3. Einsatz

Unser Kammerjäger kommt bei Ihnen vorbei, schaut sich den Fall an und offeriert Ihnen einen unverbindlichen Preis. Bei Zustimmung Ihrerseits, bekämpft er den Befall direkt und vereinbart Folgetermine falls notwendig.

Häufig gestellte Fragen

In welchen Kantonen bietet Kammerjäger365 Schädlingsbekämpfung an?

  • Kanton Aargau
  • Kanton Appenzell Ausserrhoden
  • Kanton Appenzell Innerrhoden
  • Kanton Basel-Landschaft
  • Kanton Basel-Stadt
  • Kanton Glarus
  • Kanton Graubünden
  • Kanton Luzern
  • Kanton Nidwalden
  • Kanton Obwalden
  • Kanton St. Gallen
  • Kanton Schaffhausen
  • Kanton Schwyz
  • Kanton Solothurn
  • Kanton Thurgau
  • Kanton Uri
  • Kanton Zug
  • Kanton Zürich

Falls Sie von unseren Dienstleistungen Anspruch nehmen möchten, aber ausserhalb unseres Einsatzgebietes ist, nehmen Sie trotzdem mit uns Kontakt auf. Wir werden eine passende Lösung finden.

Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bekomme?

In der Regel melden wir uns noch am gleichen Tag für die Besichtigung. Grundsätzlich kommt es innerhalb 24 Stunden nach Kontaktaufnahme zum Einsatz unserer Schädlingsbekämpfer.

Wer übernimmt die Kosten für den Kammerjäger?

Es gibt einige verschiedene Möglichkeiten, wer für den Einsatz eines Kammerjägers in der Schweiz bezahlen wird, abhängig von der Situation. Hier sind einige mögliche Szenarien:

  • Wenn der Schädlingsbefall im Privatbereich auftritt, z.B. in einem Wohnhaus oder einer Ferienwohnung, wird der Eigentümer oder Mieter für den Einsatz des Kammerjägers verantwortlich sein.
  • Wenn der Schädlingsbefall in einem öffentlichen Gebäude wie einer Schule oder einem Krankenhaus auftritt, wird die Gemeinde oder der Betreiber des Gebäudes für den Einsatz des Kammerjägers verantwortlich sein.
  • In manchen Fällen kann eine Versicherung für den Einsatz eines Kammerjägers aufkommen, z.B. wenn der Schädlingsbefall durch ein versichertes Ereignis wie eine Überschwemmung oder einen Brand verursacht wurde. Es ist daher wichtig, sich bei Ihrem Versicherer zu erkundigen, ob der Einsatz eines Kammerjägers in Ihrem Fall abgedeckt ist.

Kann ich Schädlinge auch selbst bekämpfen?

Ja, es ist möglich, Schädlinge selbst zu Hause zu bekämpfen. Hierbei ist es wichtig, sorgfältig zu überlegen, ob dies wirklich die beste Option ist. In den meisten Fällen ist es besser, einen professionellen Kammerjäger zu beauftragen. Dieser verfügt nämlich über die erforderliche Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung, um Schädlinge effektiv zu bekämpfen und das Risiko von Gesundheitsgefahren und Schäden am Gebäude zu minimieren.

Wenn Sie sich dennoch entscheiden, Schädlinge selbst zu bekämpfen, gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten:

  • Informieren Sie sich über die Art des Schädlings und das richtige Vorgehen zur Bekämpfung. Es gibt viele Ressourcen im Internet, die Informationen zur Bekämpfung verschiedener Schädlinge enthalten.
  • Verwenden Sie geeignete Schutzkleidung, wie Handschuhe und Atemschutz, um sich vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.
  • Verwenden Sie die richtigen Schädlingsbekämpfungsmittel und befolgen Sie die Anweisungen auf dem Etikett sorgfältig, um das Risiko von Schäden am Gebäude und gesundheitlichen Risiken zu minimieren.
  • Entfernen Sie Schmutz und Müll und säubern Sie regelmäßig, um Schädlingen den Nährboden zu entziehen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Schädlinge selbst bekämpfen können, oder wenn das Problem größer ist, als Sie bewältigen können, ist es am besten, einen professionellen Kammerjäger zu beauftragen.

Wie funktioniert eine Anfrage bei Kammerjäger365?